Jetzt sind sich die Gerichte einig: Anfangs urteilte der EuGH, nun auch der BGH. Sie kamen zu der Entscheidung, dass Betreiber von Webseiten die aktive Einwilligung ihrer Besucher benötigen, wenn sie Cookies setzen wollen.
Die schon vorher ausgewählte Checkbox im Cookie-Banner genügt in Zukunft nicht mehr dafür. Die Einwilligung muss vom Nutzer ausgehen. Wir erklären, welche Änderungen dieses neue Urteil für Webdesigner und Webseitenbetreuer mit sich bringt.
Wie war bisher die Regel mit Cookies und Einwilligung?
Im Präzisionsfall „Planet49“ stellte sich die Frage: Benötigt eine Webseite, die Cookies bei ihren Nutzern setzt, eine aktive Zustimmung der Besucher? Darf in einem Cookie-Banner die Checkbox schon vorangekreuzt sein? Gemeint war damit, ob das Anklicken eines „Sie können ruhig weiter surfen“-Banners die Einwilligung des Nutzers ersetzt.
Wegen einer schon vorangekreuzten Checkbox hatten Verbraucherzentralen den Anbieter „Planet49“ bereits abgemahnt. Der Fall zog fortan seine Kreise: Nach einem Urteil des EuGH 2019 traf der BGH die abschließende Entscheidung. Beide Instanzen legten fest, dass Nutzer bei Zustimmung bestimmter Cookies aktiv einwilligen müssen. Ein Banner wie „Surfen Sie ruhig weiter“ ohne direkte Zustimmung und nur einem Klick auf „Ok“ ist nicht mehr ausreichend. Selbst eine vorausgewählte Checkbox ist nicht erlaubt. Der Nutzer muss ab sofort selbst aktiv zustimmen.
Cookies: Welche sind notwendig?
Eine individuelle Bewertung von Cookies gibt es nicht. Zusammengefasst kann man sagen:
Als notwendig gelten alle Cookies, die technisch für den Betrieb einer Webseite sowie deren Funktionen erforderlich sind. Im Vordergrund steht dabei ausschließlich die technische Notwendigkeit, nicht die wirtschaftliche Überlegung. Affiliate-Cookies oder Tracking-Cookies sind nicht erforderlich für die Funktion einer Webseite und somit keine notwendigen Cookies. Deswegen erfordern sie eine gesonderte Einwilligung.
Was brauche ich: Cookie-Banner, Einwilligung oder Consent Tool?
- Für alle nicht erforderlichen Cookies benötigen Sie eine Einwilligung der Nutzer auf Ihrer Webseite. Tracking Cookies, wie z.B. von Google Analytics, aber auch alle anderen PlugIns und Tools, die technisch nicht notwendig sind, erfordern die aktive Zustimmung der Besucher.
- Ein Cookie-Banner mit schon vorangekreuzter Checkbox oder ein „Durch Weitersurfen akzeptieren Sie alle Cookies“-Banner reichen für die Einwilligung nicht aus.
- Der Einwilligungs- bzw. Cookie-Banner muss die Cookies so lange blockieren, bis der Nutzer eingewilligt hat.
Wie können diese Vorgaben praktisch umgesetzt werden?
Am besten lassen sich die neuen rechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit Cookies, Einwilligung und Tracking über ein Consent Tool in Verbindung mit einer vollständigen Datenschutzerklärung umsetzen. Sprechen Sie uns gerne an, wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und bieten Ihnen individuelle Lösungen an.